Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
von Bernhard Alexander Kirchhoff, Lessingstraße 11, 58332 Schwelm
(„Designer“)
- Gegenstand und Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Rechtsgeschäfte, die der Kommunikationsdesigner
Bernhard Kirchhoff („Designer“) an einen Auftraggeber ab
Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung dieser AGB durchführt. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben hierneben keine Gültigkeit,
außer es ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Abweichende,
schriftlich festgehaltene Abreden gehen diesen AGB vor. - Vertragsschluss
2.1. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich
aus der von dem Designer entwickelten Konzeption, dem Angebot, den
Vorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. Die Erklärungen müssen in Textform
erfolgen. Von der Bestellung abweichende Inhalte der Auftragsbestätigung
werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese durch den Designer ausdrücklich
in Textform bestätigt werden. Hierzu wird gemeinsam zunächst
die Zielsetzung besprochen und dann durch den Designer ein Konzept
entwickelt.
2.2. Wird nach einer Präsentation oder einem Austausch kein Auftrag
erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere enthaltene Unterlagen und
Entwürfe sowie Ideen etc. Eigentum des Designers. Der Auftraggeber ist
nicht berechtigt dieses Material, gleich in welcher Form, zu nutzen. Der
Auftraggeber hat keinerlei Rechte an den präsentierten Ideen oder Unterlagen. - Kostenvoranschläge, Vergütung
3.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird auf der Grundlage
der Stundensätze des Designers zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge und Kalkulationen
sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation
oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt.
Die Stundensätze sind von der Art und dem Geltungsbereich des vereinbarten
Nutzungsrechts des Produkts abhängig. Die jeweiligen Stundensätze
sowie ggf. weitere Vergütungsbestandteile werden vor Auftragserteilung mitgeteilt.
Die Honoraransprüche des Designers entstehen auch dann, wenn
über die Leistungen zuvor kein Kostenvoranschlag erstellt worden ist.
Wurde kein Stundensatz mitgeteilt, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
3.2. Der Designer ist berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen
über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Auf die Nutzbarkeit
kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Kündigt der Auftraggeber
nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis,
so ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.
§ 648 BGB ist ausdrücklich anwendbar.
3.3. Fremd- und Nebenkosten sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten,
wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Der Designer ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu vergeben.
Bei außergewöhnlichen Kosten wird der Designer zuvor das Einverständnis
des Auftraggebers einholen. - Haftung und Versand
4.1. Der Designer haftet dem Auftraggeber nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Dies gilt nicht für Schäden wegen der
Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung
von Pflichten, die für die Erreichung des Ziels des Vertrages von
elementarer Bedeutung sind.
4.2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des
Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe des Designers.
Der Designer haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Arbeitsergebnisse.
Der Designer haftet auch nicht für die ggf. in der Werbung
getroffenen Werbeaussagen. Wird der Designer von Dritten aufgrund der
Gestaltung oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses in Anspruch genommen,
stellt der Auftraggeber den Designer von jeder Haftung frei. - Schutzrechte
5.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten
Materialien, Werke und Werkbestandteile Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen
Dritter nicht verletzen. Der Auftraggeber wird den
Designer auch insoweit von Ansprüchen freihalten, die gerichtlich oder
außergerichtlich wegen einer Verletzung dieser Pflicht durch den Auftraggeber
gegenüber dem Designer geltend gemacht werden. Über festgestellte
Schutzrechtsverletzungen wird der Auftraggeber den Designer unverzüglich
informieren.
5.2. Sämtliche von dem Designer angefertigte Entwürfe, Zeichnungen,
Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke. Sämtliche
Leistungen des Designers dürfen daher nicht ohne Zustimmung des Designers
genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung,
auch von Teilen der Werke, ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der
Kunde zur Zahlung eines Lizenzschadensersatzes verpflichtet.
5.3. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in
räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen
Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst
mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Die Weitergabe von
Nutzungsrechten an Dritte ist, soweit nicht abweichend geregelt, honorarpflichtig
und bedarf der Einwilligung des Designers. Über den Umfang der
Nutzung steht dem Designer ein Auskunftsanspruch zu.
5.4. Bei Veröffentlichungen wird der Designer in üblicher Form als Urheber
genannt. - Referenzen
Der Designer ist berechtigt, den Auftraggeber und die Ergebnisse des
Projekts als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen, insbesondere auf seiner
Website, in sozialen Medien und auf andere Weise. Er darf auch die Werbemittel
branchenüblich signieren. - Schlussbestimmungen
7.1. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig
sein oder werden oder sollten die AGB eine von den Vertragspartnern unbeabsichtigte
Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht. Eine unwirksame oder unvollständige Bestimmung ist
durch Auslegung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass eine wirksame Bestimmung
vorliegt, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt.
7.2. Die diesen AGB unterliegenden Verträge unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG).
7.3. Erfüllungsort sämtlicher Ansprüche aus diesen Verträgen und ausschließlicher
Gerichtsstand für alle eventuell aus dem Vertragsverhältnis
resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Schwelm, sofern der Auftraggeber
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.